2. 4. Subjektive Produktivkräfte und genossenschaftliches Eigentumsverhältnis"Während in der Wirtschaft des werktätigen Einzelbauern, bedingt durch die geringe Größe des Betriebes, eine Arbeitsteilung bestenfalls auf der Grundlage der Familie möglich ist, in der Regel aber alle vorkommenden Arbeiten gemeinsam ausgeführt werden, der werktätige Bauer als ein Gesamtarbeiter in Erscheinung tritt, verändert sich durch den Eintritt, speziell in die LPG Typ III, sein Verhältnis zur landwirtschaftlichen Arbeit... . Der werktätige Einzelbauer, der in der Einzelwirtschaft ein Gesamtarbeiter war und alle vorkommenden Arbeiten verrichten mußte, wird als Genossenschaftsbauer zu einem Teilarbeiter mit neuer Qualifikation, er übernimmt in der landwirtschaftlichen Produktion der LPG eine spezielle Arbeit. Er arbeitet entweder im Feldbau oder in der Viehwirtschaft, sofern er nicht eine Funktion in der Gesamtleitung oder Verwaltung ausübt." Quelle! Die Konstituierung des genossenschaftlichen Eigentumsverhältnisses ist in ihrer ganzen revolutionären Größe erst zu ermessen, wenn wir sie in Zusammenhang der Produzenten betrachten. Die Revolution im Eigentum veränderte grundlegend die Anforderungen an die subjektiven Produktivkräfte, also die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Erfahrung und die Bildung und Kultur der produzierenden Menschen. Gleichzeitig konnte bei der Konstituierung des neuen Eigentumsverhältnisses von nichts anderem ausgegangen werden als von den vorgefundenen subjektiven Produktivkräften. Die folgenden drei, eng zusammenhängenden Momente machten die Größe der Veränderung der Anforderungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Widersprüche, die durch die Revolution der Aneignungsweise determiniert sind, erkennbar.
Trotz des Vorhandenseins eines landwirtschaftlichen Schulungswesens in Deutschland war der agronomische, zootechnische und betriebswirtschaftliche Bildungsstand der Bauernschaft recht niedrig. Trotz einer breiten Entfaltung eines reichen Angebots an Lehrgängen, Fachvorträgen, Konsultationen und Erfahrungsaustauschen konnte die sozialistische Hilfe der Agrarwissenschaftler nicht Schritt halten mit dem enormen Tempo des genossenschaftlichen Zusammenschlusses der werktätigen Bauern. In der nebenstehenden Tabelle (s. S.76) sind alle vorhandenen Qualifikationen zusammengefaßt, unabhängig davon, ob sie den Bedürfnissen des Arbeitsprozesses entsprachen. Ein zeitweiliger Widerspruch zwischen der vorhandenen ökonomischen, politischen und fachlichen Qualifikation der zur Genossenschaft vereinten Bauern und den neuen Anforderungen war unvermeidlich. Er mußte auch im Hinblick auf die Entfaltung der genossenschaftlichen Demokratie zum tragen kommen. Sachkundige und vorausschauende Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen und an folgenreichen Entscheidungen der Mitgliederversammlung, setzt ein Mindestmaß an Bildung und Qualifikation voraus. Zu den objektiv schwierigen Bedingungen für die Entfaltung des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentumsverhältnisses traten eine Reihe subjektiver hinzu, die auch im Zusammenhang mit dem Klassenkampf im nationalen und internationalen Rahmen zu betrachten wären. Solange Boden, Produktionsinstrumente und Qualifikation als grundlegende Momente der Produktivkräfte noch geprägt sind vom Privateigentum, kann nicht davon gesprochen werden, daß sich die Genossenschaft auf ihrer adäquaten Basis entwickelt. Wenn in solcher Situation die Diktatur des Proletariats ins Wanken gerät, wenn die marxistisch-leninistische Partei die Initiative verliert, wie in Polen 1956 geschehen, ist ein Zerfall der Genossenschaften in ihre Ausgangselemente sehr akut. |